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Gesuch-Kulturförderung
Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe
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Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe
Ablauf
Ablauf
Ausschreibung:
Alle vier Jahre schreibt der Kanton die Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe öffentlich aus. Kulturbetriebe im Kanton Luzern können sich bewerben.
Bewerbung und Prüfung:
Bewerbungen werden digital bei der Dienststelle Kultur (DKU)/Geschäftsstelle mittelgrosse Kulturbetriebe eingereicht. Die Standortgemeinde wird informiert und kann weitere Trägergemeinden einbeziehen. Die Dienststelle Kultur/Geschäftsstelle mittelgrosse Kulturbetriebe prüft die Gesuche anhand der festgelegten Kriterien.
Entscheid über Förderung:
Die Dienststelle Kultur/Geschäftsstelle mittelgrosse Kulturbetriebe und die Gemeinden beurteilen gemeinsam, ob ein Betrieb förderberechtigt ist. Der Entscheid liegt beim Bildungs- und Kulturdepartement. Voraussetzung ist die finanzielle Beteiligung der Gemeinden mit mindestens 50%.
Verhandlungen:
Kanton und Gemeinden verhandeln über die Leistungsvereinbarungen und die Höhe der Beiträge.
Ausarbeitung der Vereinbarungen:
Die Gemeinden konkretisieren die Leistungsvereinbarungen. Eine Kommission prüft die Entwürfe und gibt Empfehlungen ab.
Vorlage an Kulturbetriebe:
Nach der Prüfung werden die Verträge den Kulturbetrieben vorgelegt.
Vertragsabschluss:
Kanton, Gemeinden und Kulturbetriebe unterzeichnen die trilateralen Leistungsvereinbarungen.
Umsetzung und Auszahlung:
Die Fördergelder werden ausbezahlt und die vereinbarten Leistungen umgesetzt.
Berichterstattung und Evaluation:
Die Kulturbetriebe berichten jährlich. Kanton und Gemeinden führen Evaluationen durch und berichten anschliessend der Kommission.
Gesuchseingabe
Bildungs- und Kulturdepartement
Geschäftsstelle mittelgrosse Kulturbetriebe
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
Standort
Sarah Wirth
Telefon
041 228 66 68
E-Mail