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Gesuch-Kulturförderung

Ablauf

  1. Ausschreibung:
    Alle vier Jahre schreibt der Kanton die Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe öffentlich aus. Kulturbetriebe im Kanton Luzern können sich bewerben.
  2. Bewerbung und Prüfung:
    Bewerbungen werden digital bei der Dienststelle Kultur (DKU)/Geschäftsstelle mittelgrosse Kulturbetriebe eingereicht. Die Standortgemeinde wird informiert und kann weitere Trägergemeinden einbeziehen. Die Dienststelle Kultur/Geschäftsstelle mittelgrosse Kulturbetriebe prüft die Gesuche anhand der festgelegten Kriterien.
  3. Entscheid über Förderung:
    Die Dienststelle Kultur/Geschäftsstelle mittelgrosse Kulturbetriebe und die Gemeinden beurteilen gemeinsam, ob ein Betrieb förderberechtigt ist. Der Entscheid liegt beim Bildungs- und Kulturdepartement. Voraussetzung ist die finanzielle Beteiligung der Gemeinden mit mindestens 50%.
  4. Verhandlungen:
    Kanton und Gemeinden verhandeln über die Leistungsvereinbarungen und die Höhe der Beiträge.
  5. Ausarbeitung der Vereinbarungen:
    Die Gemeinden konkretisieren die Leistungsvereinbarungen. Eine Kommission prüft die Entwürfe und gibt Empfehlungen ab.
  6. Vorlage an Kulturbetriebe:
    Nach der Prüfung werden die Verträge den Kulturbetrieben vorgelegt.
  7. Vertragsabschluss:
    Kanton, Gemeinden und Kulturbetriebe unterzeichnen die trilateralen Leistungsvereinbarungen.
  8. Umsetzung und Auszahlung:
    Die Fördergelder werden ausbezahlt und die vereinbarten Leistungen umgesetzt.
  9. Berichterstattung und Evaluation:
    Die Kulturbetriebe berichten jährlich. Kanton und Gemeinden führen Evaluationen durch und berichten anschliessend der Kommission.


Bildungs- und Kulturdepartement
Geschäftsstelle mittelgrosse Kulturbetriebe

Bahnhofstrasse 18

6002 Luzern

Standort

Sarah Wirth


Telefon
041 228 66 68

E-Mail