Ausschreibung für die Betriebsjahre 2027 – 2030
Die neue Strukturförderung sieht finanzielle Beiträge des Kantons an wiederkehrende strukturelle und betriebliche Kosten ausgewählter Kulturinstitutionen vor. Die Strukturförderung richtet sich an mittelgrosse Betriebe, die eine über das Regionale hinausreichende und für den ganzen Kanton bedeutsame Wirkung entfalten. Die Kosten werden vom Kanton und von der jeweiligen Standort- oder Trägergemeinde partnerschaftlich zu je 50 Prozent getragen.
Die Strukturförderung richtet sich an mittelgrosse Kulturbetriebe mit kantonaler Bedeutung, die über ihre Region hinaus wahrgenommen werden. Ausschlaggebend ist dabei nicht die Grösse des Betriebs (z. B. Umsatz, Anzahl Mitarbeitende oder Besucherzahlen), sondern seine tatsächliche überregionale Wirkung. Daher können auch kleine Betriebe förderberechtigt sein, während grössere Betriebe ohne entsprechende Wirkung allenfalls nicht für eine Förderung berücksichtigt werden.